Hinweise zu Beurlaubungen
(Auszug aus der Übergreifenden Schulordnung vom 12. Juni 2009)
§ 38 Beurlaubung, schulfreie Tage
(2) Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt die Fachlehrkraft. Bis zu drei Unterrichtstagen beurlaubt die Klassenleiterin, der Klassenleiter, die Stammkursleiterin oder der Stammkursleiter, in anderen Fällen die Schulleiterin oder der Schulleiter. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden.
Seit dem Schuljahr 2022/2023 haben Eltern die Möglichkeit, Anträge zur Schülerbeförderung, Schulbuchausleihe und Mittagessensbestellung (nur Ganztag) online abzugeben.
Ab dem Schuljahr 2023/2024 sollen die Anträge zur Schülerbeförderung nun grundsätzlich online entgegengenommen werden.
Über die QR-Codes gelangen Sie zu den Seiten der Antragstellung.
Wichtige Hinweise zu den Schulbuchlisten: Sollte es zu Problemen beim Ausdrucken der Listen kommen, so laden Sie die Listen zunächst herunter und öffnen Sie die heruntergeladene Datei mit dem Acrobat Reader. Schulbuchlisten in gedruckter Form erhalten Sie auch in diesem Jahr nicht mehr durch die Schule. Aufgrund der unterschiedlichen Wahlpflichtfächer, der verschiedenen Einstufungen in Grund- und Erweiterungskurs, der Teilnahme an Ethik, katholischer oder evangelischer Religion, etc. sind die Schulbuchlisten sehr lang und unübersichtlich. Das bedeutet für Sie, dass Sie zunächst genau überprüfen müssen, welches Lehrwerk Ihr Kind überhaupt braucht.
Es geht jedoch viel einfacher: Über die ausgegebenen Zugangsdaten der Schulbuchausleihe können Sie sich über die Homepage der Schulbuchausleihe eine individualisierte Schulbuchliste für Ihr Kind herunterladen - auch wenn Sie nicht an der Schulbuchausleihe teilnehmen! Daher empfehlen wir Ihnen, sich diese personalisierte Schulbuchliste für Ihr Kind über die Homepage der Schulbuchausleihe herunterzuladen.
Sollten Sie dennoch die auf unserer Schulhomepage hinterlegten Listen nutzen, so sind alle Lehrwerke mit dem Hinweis „Fö“ nur für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorgesehen! Es handelt sich also um Lehrwerke für unsere FörderschülerInnen. Mit "DaF" gekennzeichnete Lehrwerke sind nur für SchülerInnen, die Unterricht "Deutsch als Fremdsprache" erhalten.
Bei Unklarheiten bzgl. der Anschaffung eines Lehrwerks kann Ihr Kind gerne beim Klassen– oder Fachlehrer nachfragen.
Aktuelle Information für die Fahrstrecke Bubenheim – Rübenach: Der Bubenheimer Bus fährt nicht durch Rübenach, die
Bubenheimer Kinder fahren mit dem Linienbus 357 aufgrund von Überfüllung (Stand 18.8.)
• RMV 350 (RegioLine Mayen - Ochtendung - Koblenz)
• RMV 353 (Koblenz - Rübenach - Bassenheim - Ochtendung - Polch)
• RMV
354 (Koblenz - Rheindörfer - Mülheim-Kärlich)
• RMV 357 (Koblenz - Mülheim-Kärlich - Neuwied)
• RMV 359 (Koblenz - Rübenach - Bassenheim - Saffig - Plaidt)
Die Linie 5/15 der evm verbindet die IGS Koblenz mit den Koblenzer Stadtteilen Vorstadt, Oberwerth, Zentrum, Lützel und
Metternich mit der IGS.
Die Fahrpläne können Sie unter folgendem Link finden: https://www.vrminfo.de/
Aufgrund der Dateigröße konnten die Pläne der EVM-LInien nicht eingestellt werden.
Sie finden Sie zum Download unter folgendem Link: Fahrpläne der evm.
Die Integrierte Gesamtschule Koblenz möchte eine Schule der Vielfalt und der bestmöglichen Entwicklung sein, in der
das Zusammenarbeiten und Zusammenleben gelernt und gelebt wird. Alle am Schulleben Beteiligten - Schüler, Lehrer,
Eltern und die anderen Mitarbeiter - verständigen sich auf vier gemeinsame Grundwerte, die den Leitfaden unseres
Schullebens bilden.
1. Wertschätzung im Umgang miteinander
2. Sicherheit und Gesundheit
3. Positives Lernklima
4. Verantwortung für sich und für andere
Den kompletten Leitfaden zum Download finden Sie unten:
Informationen zu den Schließfächern finden Sie hier: www.astradirekt.de